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FAQ Arbeitgeber

Wir haben Ihnen in einer Aufstellung die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen – vielleicht ist auch Ihre Frage hierin enthalten.

Leasing Allgemein

Was ist das Bikeleasing?

Bikeleasing ist ein Gehaltsumwandlungsprogramm für Fahrräder und E-Bikes. Nach dem bekannten Dienstwagen-Prinzip können Angestellte ihr Leasingbike bequem über ihre monatliche Gehaltsabrechnung bezahlen und dabei im Vergleich zum Direktkauf deutlich sparen.

Wie lange ist die Leasinglaufzeit?

Grundsätzlich beträgt die Leasing-Laufzeit 36 Monate. Kürzere Laufzeiten sind aufgrund der amtlichen Abschreibungsdauer von Fahrrädern aktuell leider nicht möglich.

Wo kann man ein Leasingbike auswählen?

Sie können Ihr Leasingbike entweder bei einem Fahrradhändler Ihres Vertrauens oder über den Onlineshop der MHW Bike-House GmbH bestellen. Im Rahmen einer Bestellung muss mindestens ein Bike und ein Fahrradschloss ausgewählt werden.

Welche Fahrräder können beim Bikeleasing ausgewählt werden?

Grundsätzlich kommen alle Fahrräder für das Bikeleasing in Frage. Ob es sich beim bevorzugten Modell um ein Mountainbike, Rennrad, Trekkingrad oder Lastenrad (Cargobike) handelt, spielt für das Bikeleasing keine Rolle. Die steuerliche Handhabung mit 1% des geviertelten UVP oder des geviertelten Bruttolistenpreises gilt für Fahrräder und auch für alle E-Bikes bis zu 25 km/h. Sogenannte S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h sind zulassungspflichtig und benötigen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung – diese sind beim Bikeleasing ausgeschlossen.

Können im Bikeleasing auch mehrere Fahrräder pro Mitarbeiter geleast werden?

Ja, grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber die Obergrenze festzulegen. Im Regelfall können Mitarbeitende bis zu zwei Leasinbikes bestellen. Bitte beachten Sie, dass pro Leasingbike ein separater Bestellcode benötigt wird.

Was tun, wenn man keine Firmen E-Mail Adresse hat? Wie kann ich dennoch bestellen?

In diesem Fall können Sie sich auch mit Ihrer privaten E-Mail Adresse registrieren.

Was sind die Kriterien für eine Teilnahme am Bikeleasing?

Die Kriterien für die Teilnahme an WÜRTH | BIKE LEASE definiert Ihr Arbeitgeber. Bitte fragen Sie hierzu in Ihrer Personalabteilung nach.

Nutzungsvertrag

Was beinhaltet/ist der Nutzungsvertrag?

Der Arbeitgeber schließt einen Nutzungsvertrag mit seinem Mitarbeiter über das Leasingobjekt – in dem Fall das Leasingbike – ab und überträgt einen Teil der Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag auf den Mitarbeiter. Der Mitarbeiter und Nutzer des Rades hat das Leasingbike im Wesentlichen so zu behandeln, als wäre es sein persönliches Eigentum.

Kann man vom Nutzungsvertrag zurücktreten?

Eine ordentliche Kündigung des Nutzungsvertrages ist während dieser Zeit ausgeschlossen. Der Nutzungsvertrag endet am Ende vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

Rund um das Fahrrad

Kommen auch reduzierte Fahrräder für das Bikeleasing in Frage?

Ja, grundsätzlich können auch reduzierte Fahrradmodelle geleast werden. Allerdings bemisst sich der geldwerte Vorteil – also die Steuerlast für das Leasingbike – immer auf Basis der geviertelten UVP.

Kann auch Fahrradzubehör mit aufgenommen werden?

Ja, als leasingfähiges Zubehör gilt alles, was zusätzlich fest am Fahrrad verbaut werden kann oder der Sicherung des Rades dient wie z.B. Klickpedale, Gepäckträger, Tacho oder Fahrradschloss. Komplett vom Leasing ausgeschlossen ist beispielsweise Bekleidung.

Dürfen Anbauten vorgenommen werden?

Bei Bestellung des Leasingbikes können Anbauteile mitbestellt und geleast werden. Bei der Rückgabe vom Leasingbikes ist aber wichtig, dass die Anbauteile ordnungsgemäß wieder abgebaut werden.

Gibt es Möglichkeiten die Räder zu testen und sich beraten zu lassen?

Durch die Möglichkeit Ihr Leasingbike bei Ihrem Wunschhändler zu bestellen, können Sie dieses natürlich vor Ort bei diesem testen. Auch bei Bestellung über unseren Online-Partner, der MHW Bike House GmbH, gibt es die Möglichkeit das Leasingbike vor Ort im Laden zu testen.

Umtausch & Rücknahme

Ist es möglich während der Laufzeit das Rad zu wechseln?

Nein, ein Modellwechsel innerhalb der Vertragslaufzeit von 36 Monaten ist nicht möglich, es kann aber – sofern es seitens des Arbeitgebers keine Einschränkungen gibt – ein zusätzliches Leasingbike bestellt werden.

Kann man die Leasingbestellung umtauschen?

Ein Umtausch ist nicht möglich.

Kann vom Leasingvertrag zurückgetreten werden, nachdem das Übergabeprotokoll ausgefüllt wurde?

Das Übergabeprotokoll wird gemeinsam mit dem Händler ausgefüllt. Hierdurch erklärt der Mitarbeitende im Namen des Arbeitgebers die verbindliche Übernahme der Leasingobjekte.

Versicherung

Besteht Versicherungsschutz für das geleaste Bike?

Beim Leasing gilt das Leasingobjekt als Sicherheit für die Finanzierung, deshalb muss es zwingend gegen Diebstahl versichert sein. Hausratversicherungen decken oft nur das Eigentum des Versicherten ab oder haben andere Beschränkungen. Deshalb bieten wir das Bikeleasing nur in Zusammenhang mit einer passenden Versicherung an.
Versichert ist das im Versicherungszertifikat aufgeführte Leasingbike sowie

  • die für dessen Funktion dienenden Teile (wie Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger) – einschließlich des Akkus, des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen und
  • Zubehör, wie z. B. Kindersitz, Fahrradkorb. Die Entschädigungsleistung für Zubehör inkl. Gepäck ist auf 1.000,- Euro jährlich und pro Versicherungsfall auf 350,- Euro begrenzt.
Nicht versichert sind:
Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht; Velomobile/vollverkleidete Fahrräder; Eigenbauten; Dirt-Bikes; Nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile, wie Navigationssysteme, Action-Cams etc.
Versichert ist die betriebsbedingte Abnutzung der technischen Teile am versicherten Leasingbike, die der Sicherstellung der Fahrtüchtigkeit bzw. Sicherheit dienen, inklusive Reifen und Bremsbelägen (Verschleiß).
Der Versicherungsschutz für Verschleiß besteht frühestens nach Ablauf von vier Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem maximalen Fahrradalter von 3 Jahren (ab Neukaufdatum mit Nachweis). Bei Akkus liegt ein Verschleiß vor, wenn dieser nur noch max. 50% der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. Versicherungsschutz besteht darüberhinaus für folgende Gefahren: Beschädigung und Zerstörung, sowie Diebstahl. Es sei denn diese wurden vorsätzlich herbeigeführt.

Wer ist der Versicherungspartner?

Unser Versicherungspartner ist Hepster (MOINsure GmbH).

Schadensfälle

An wen wenden sich Mitarbeitende bei Problemen mit dem Rad?

Wenn Probleme am Fahrrad festzustellen werden, ist der Fachhändler der richtige Ansprechpartner.

Wo kann man einen Schaden reparieren lassen?

Schäden können grundsätzlich bei jedem Händler bzw. Werkstatt repariert werden. Zuvor muss in jedem Fall eine Schadensmeldung getätigt werden.

Wo wird einen Schaden am Rad gemeldet?

Ein Schaden am Leasingbike meldet der Mitarbeitende bitte direkt an die Versicherung unter folgendem Link: Schadensmeldung

Wo kann der Diebstahl eines Fahrrades gemeldet werden?

Ein Diebstahl melden der Mitarbeitende bitte direkt an die Versicherung unter folgendem Link: Diebstahlsmeldung

Wartung & Inspektion

Wie oft muss das Rad gewartet werden?

Aus Sicherheitsaspekten wird eine jährliche Inspektion empfohlen.

Muss die jährliche Inspektion selbst bezahlt werden?

Nein, die Übernahme der Kosten ist im Versicherungspaket enthalten. Der Versicherer leistet Entschädigung für maximal drei, innerhalb der ersten drei Jahre ab Vertragsschluss durchgeführte Wartungen als vorbeugende Maßnahme gegen voraussichtlich zeitnah eintretende Schäden. Die Wartungsleistung ist begrenzt auf maximal 100 Euro (brutto) je Versicherungsjahr.

Wer ist für die Wartung und Pflege des Fahrrads verantwortlich?

Das Leasingbike gehört zwar rechtlich der Leasinggesellschaft, jedoch ist der Fahrradnutzer für die ordentliche Wartung und Pflege des geleasten Rades verantwortlich.

Arbeitgeberwechsel & Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Was passiert, wenn vor Ablauf der Leasinglaufzeit das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endet?

Wenn ein Mitarbeiter vor Ablauf der Leasinglaufzeit kündigt, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die aber abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber sind.
Versichert ist das im Versicherungszertifikat aufgeführte Leasingbike sowie

  • Bei einem Wechsel innerhalb des Konzerns können Leasingbikes zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, sofern der neue Arbeitgeber ein Kunde von WÜRTH | BIKE LEASE ist oder der Übernahme des Leasingbikes zustimmt.
  • Ein anderer Mitarbeiter übernimmt das Rad zu den gleichen Konditionen für die Restlaufzeit und erwirbt damit den Anspruch, das Rad anschließend käuflich zu erwerben.
  • Der Leasinggeber kann dem Nutzer ein Kaufangebot unterbreiten. Der Erhalt eines solchen Angebots kann jedoch aus steuerrechtlichen Gründen vertraglich nicht zugesichert werden. Wenn der Arbeitnehmer ein solches
Kaufangebot annimmt und seine Pflichten aus dem entsprechenden Kaufvertrag fristgemäß erfüllt, ist er nicht zur Herausgabe des Dienstfahrrads sowie dem Zubehör gemäß den vorstehenden Bestimmungen verpflichtet.

Kann der Bikeleasing-Vertrag auch mit einem neuen Arbeitgeber weitergeführt werden?

Ja, sofern der neue Arbeitgeber auch Teil der WÜRTH-Gruppe ist und einen bestehenden Rahmenleasingvertrag mit WÜRTH | BIKE LEASE hat.

Vertragsende

Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit?

Der Arbeitnehmer ist berechtigt das Leasingbike am Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit von WÜRTH LEASING zu erwerben, falls ihm ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet wird. Ein Anspruch auf Erhalt eines solchen Übernahmeangebotes sowie generell auf den Erwerb des Leasingbikes durch den Arbeitnehmer besteht nicht. Wenn der Arbeitnehmer ein Kaufangebot am Ende des Nutzungsvertrages annimmt und seine Pflichten aus dem entsprechenden Kaufvertrag fristgemäß erfüllt, ist er nicht zur Herausgabe des Dienstfahrrads sowie dem Zubehör gemäß den vorstehenden Bestimmungen verpflichtet.
Sollte der Arbeitnehmer das Kaufangebot nicht annehmen, so wird das Leasingbike innerhalb Deutschlands kostenlos von einer Wunschadresse des Nutzers abgeholt.

Fragen? Wir sind für Sie da.

E-Mail: kontakt@wuerth-bike-lease.de

Tel.: +49 (7161) 95136-95

Mo -Fr von 8.00 - 12.00 und 13.00 - 17.00 Uhr